Allgemeine Vorschriften
Beschlüsse der Gläubiger
§ 5 Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger§ 6 Stimmrecht§ 7 Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger§ 8 Bestellung des gemeinsamen Vertreters in den Anleihebedingungen§ 9 Einberufung der Gläubigerversammlung§ 10 Frist, Anmeldung, Nachweis§ 11 Ort der Gläubigerversammlung§ 12 Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung§ 13 Tagesordnung§ 14 Vertretung§ 15 Vorsitz, Beschlussfähigkeit§ 16 Auskunftspflicht, Abstimmung, Niederschrift§ 17 Bekanntmachung von Beschlüssen§ 18 Abstimmung ohne Versammlung§ 19 Insolvenzverfahren und Restrukturierungssachen§ 20 Anfechtung von Beschlüssen§ 21 Vollziehung von Beschlüssen§ 22 Geltung für Mitverpflichtete