IStGHGIStGH-Gesetz

Überstellung

§ 2 Grundsatz (Zu Artikel 89 Abs. 1, Artikel 91 Abs. 2 und 3 des Römischen Statuts)§ 3 Überstellungsersuchen und früheres Strafverfahren vor dem Gerichtshof oder in einem ausländischen Staat (Zu Artikel 89 Abs. 2 Satz 1 des Römischen Statuts)§ 4 Überstellungsersuchen und Auslieferungsersuchen (Zu Artikel 90 des Römischen Statuts)§ 5 Überstellungsunterlagen (Zu Artikel 91 Abs. 2 und 3, Artikel 111 des Römischen Statuts)§ 6 Bewilligung der Überstellung§ 7 Sachliche Zuständigkeit§ 8 Örtliche Zuständigkeit§ 9 Fahndungsmaßnahmen (Zu Artikel 59 Abs. 1 des Römischen Statuts)§ 10 Überstellungshaft (Zu Artikel 59 Abs. 1 des Römischen Statuts)§ 11 Vorläufige Überstellungshaft (Zu Artikel 59 Abs. 1, Artikel 92 des Römischen Statuts)§ 12 Überstellungshaftbefehl§ 13 Vorläufige Festnahme§ 14 Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Überstellungshaftbefehls(Zu Artikel 59 Abs. 2 des Römischen Statuts)§ 15 Verfahren nach vorläufiger Festnahme§ 16 Haftentscheidungen, Aussetzung des Vollzuges des Überstellungshaftbefehls (Zu Artikel 59 Abs. 4 bis 6 des Römischen Statuts)§ 17 Haftprüfung§ 18 Vollzug der Haft§ 19 Vernehmung des Verfolgten§ 20 Zulässigkeitsverfahren§ 21 Durchführung der mündlichen Verhandlung§ 22 Entscheidung über die Zulässigkeit§ 23 Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit§ 24 Haft zur Durchführung der Überstellung§ 25 Spezialität (Zu Artikel 101 des Römischen Statuts)§ 26 Überstellungsersuchen nach vorheriger Auslieferung§ 27 Vorübergehende Überstellung (Zu Artikel 89 Abs. 4 des Römischen Statuts)§ 28 Deutsches Strafverfahren und Überstellungsersuchen§ 29 Herausgabe von Gegenständen im Überstellungsverfahren§ 30 Beschlagnahme und Durchsuchung§ 31 Rechtsbeistand§ 32 Vereinfachte Überstellung (Zu Artikel 92 Abs. 3 Satz 2 des Römischen Statuts)§ 33 Anrufung des Bundesgerichtshofes