Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzwesens
Anpassung weiterer Bundesgesetze
Schlußvorschriften
Art. 97 ÜbergangsvorschriftenArt. 97a Überleitungsregelungen aus Anlaß
der Herstellung der Einheit DeutschlandsArt. 98 Art. 99 ErmächtigungenArt. 100 Art. 101 Übergangsvorschrift zum Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen UnionArt. 102 Inkrafttreten