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in § 171n ZVG

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Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Erlischt durch den Zuschlag das Recht zum Besitz eines Luftfahrzeugs auf Grund eines für einen Zeitraum von sechs oder mehr Monaten abgeschlossenen Mietvertrages, so gelten die Vorschriften über den Ersatz für einen Nießbrauch entsprechend.
Quelle: BMJ
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