ZKDSG
Verweise
in § 1 ZKDSG

ZKDSG  
Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

Zweck des Gesetzes ist es, Zugangskontrolldienste gegen unerlaubte Eingriffe zu schützen.
Quelle: BMJ
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