ZIdPrüfV
Verweise
in Eingangsformel ZIdPrüfV

ZIdPrüfV  
Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung

Spezialisierungen

Bank- & Kapitalmarktrecht

Auf Grund des § 4 Absatz 4 Satz 2 des Geldwäschegesetzes vom 13. August 2008 (BGBl. I S. 1690) verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Bank- & Kapitalmarktrecht
Notizen
zu Eingangsformel ZIdPrüfV
Keine Notizen vorhanden.