WpÜGAngebV
Verweise
in § 1 WpÜGAngebV

WpÜGAngebV  
WpÜG-Angebotsverordnung

ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtGesellschaftsrecht

Kapitalgesellschaftsrecht

Diese Verordnung ist auf Angebote gemäß § 2 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes anzuwenden.
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Kapitalgesellschaftsrecht
Notizen
zu § 1 WpÜGAngebV
Keine Notizen vorhanden.