WpÜG Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
WpÜG
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtGesellschaftsrecht
Kapitalgesellschaftsrecht
Ein Übernahmeangebot, das sich nur auf einen Teil der Aktien der Zielgesellschaft erstreckt, ist unbeschadet der Vorschrift des § 24 unzulässig.
Quelle: BMJ
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