Verweise
in § 71a WPO
WPO
Wirtschaftsprüferordnung
Wird der Einspruch gegen eine berufsaufsichtliche Maßnahme zurückgewiesen, so können Berufsangehörige innerhalb eines Monats nach der Zustellung schriftlich die berufsgerichtliche Entscheidung beantragen.
Quelle: BMJ
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