WPO
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Verweise
in § 141 WPO

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Wirtschaftsprüferordnung

(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Kalendertag des vierten auf seine Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2) Die §§ 14, 48, 54, 131 Abs. 4 treten am Tage der Verkündung in Kraft.
Quelle: BMJ
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