Verweise
in § 14 WPflG
WPflG
Wehrpflichtgesetz
Die Aufgaben des Wehrersatzwesens werden in bundeseigener Verwaltung durchgeführt und folgenden, dem Bundesministerium der Verteidigung unterstehenden Behörden der Bundeswehrverwaltung übertragen:
- 1.
- Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr – Bundesoberbehörde –,
- 2.
- Karrierecenter der Bundeswehr – Bundesunterbehörden –.
Quelle: BMJ
Import:
- Hier liegen deine Dokumente und Notizen
- Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu
Keine verwandten Dokumente vorhanden.
Notizen
zu § 14 WPflG
Keine Notizen vorhanden.