WoBindG Wohnungsbindungsgesetz
WoBindG
Wohnungsbindungsgesetz
ZivilrechtBürgerliches RechtSchuldrechtSchuldrecht BTVertragliche Schuldverhältnisse
Mietrecht u.Ä.
Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Mietrecht u.Ä.
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