WindSeeG Windenergie-auf-See-Gesetz
WindSeeG
Windenergie-auf-See-Gesetz
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Energie- & Umweltrecht
Zuständige Stelle für die zentrale Voruntersuchung von Flächen ist die Bundesnetzagentur. Sie kann die zentrale Voruntersuchung nach Maßgabe einer Verwaltungsvereinbarung im Auftrag wahrnehmen lassen
- 1.
- bei Flächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie,
- 2.
- bei Flächen im Küstenmeer von der nach Landesrecht zuständigen Behörde.
Quelle: BMJ
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