WindSeeG
Verweise
in § 104 WindSeeG

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Windenergie-auf-See-Gesetz

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Energie- & Umweltrecht

Die Rechts- und Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie für alle Aufgaben nach und im Zusammenhang mit diesem Gesetz obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Quelle: BMJ
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