Verweise
in § 16 WBVG
WBVG
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
Von den Vorschriften dieses Gesetzes zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.
Quelle: BMJ
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Dokumente
zu Mietrecht u.Ä.
Notizen
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