VwVG NRW
Verweise
in § 3 VwVG NRW
VwVG NRW
Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW
Wird die Vollstreckung von den Finanzämtern vorgenommen, ist sie nach den für die Finanzämter geltenden Bestimmungen durchzuführen.
Quelle: Justizportal NRW
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