VwVfG
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in § 6 VwVfG

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Verwaltungsverfahrensgesetz

Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden, dem die ersuchende Behörde angehört.
Quelle: BMJ
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