VwVfG NRW
Verweise
in § 35a VwVfG NRW
VwVfG NRW
Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
Ein Verwaltungsakt kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden, sofern dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist und weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.
Quelle: Justizportal NRW
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