VwGO Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO
Verwaltungsgerichtsordnung
Öffentliches RechtVerwaltungsrecht
Verwaltungsprozessrecht
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel
- 1.
- der Revision gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichts nach § 132,
- 2.
- der Revision gegen Urteile des Verwaltungsgerichts nach §§ 134 und 135,
- 3.
- der Beschwerde nach § 99 Abs. 2 und § 133 Abs. 1 dieses Gesetzes sowie nach § 17a Abs. 4 Satz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes.
Quelle: BMJ
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