VwGO Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO
Verwaltungsgerichtsordnung
Öffentliches RechtVerwaltungsrecht
Verwaltungsprozessrecht
Dem Gericht dürfen keine Verwaltungsgeschäfte außerhalb der Gerichtsverwaltung übertragen werden.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Verwaltungsprozessrecht
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