VwGO
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in § 189 VwGO

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Verwaltungsgerichtsordnung

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Verwaltungsprozessrecht

Für die nach § 99 Abs. 2 zu treffenden Entscheidungen sind bei den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht Fachsenate zu bilden.
Quelle: BMJ
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