VVG Versicherungsvertragsgesetz
VVG
Versicherungsvertragsgesetz
Spezialisierungen
Versicherungsrecht
(1) Besteht ein ursprünglich entgeltliches Arbeitsverhältnis ohne Entgelt fort und wird eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers zur Durchführung einer Entgeltumwandlung nach § 1a Absatz 1 des Betriebsrentengesetzes abgeschlossen hat, wegen Nichtzahlung der während dieser Zeit fälligen Prämien in eine prämienfreie Versicherung umgewandelt, kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer innerhalb von drei Monaten nach der Beendigung dieser Zeit verlangen, dass die Versicherung zu den vor der Umwandlung vereinbarten Bedingungen fortgesetzt wird.
(2) Von Absatz 1 kann nicht zum Nachteil der versicherten Person abgewichen werden.
- Hier liegen deine Schemata und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Versicherungsrecht
Notizen
zu § 212 VVG
Keine Notizen vorhanden.