VVG
Verweise
in § 110 VVG

VVG  
Versicherungsvertragsgesetz

Spezialisierungen

Versicherungsrecht

Ist über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Dritte wegen des ihm gegen den Versicherungsnehmer zustehenden Anspruchs abgesonderte Befriedigung aus dem Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers verlangen.
Quelle: BMJ
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