Verweise
in § 133 VGG
VGG
Verwertungsgesellschaftengesetz
Ist eine Organisation gemäß den §§ 82, 90 oder 91 verpflichtet, die Aufnahme einer Wahrnehmungstätigkeit anzuzeigen, so zeigt sie dies der Aufsichtsbehörde spätestens am 1. Dezember 2016 an.
Quelle: BMJ
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