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Versicherungs-Vergütungsverordnung

Spezialisierungen

Versicherungsrecht

Auf Grund des § 34 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Satz 6 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:
Quelle: BMJ
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