VermVV
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in § 2 VermVV

VermVV  

Vermögensverzeichnisverordnung

Die Vermögensverzeichnisse werden in jedem Land von einem zentralen Vollstreckungsgericht in elektronischer Form in einem Vermögensverzeichnisregister verwaltet.
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Nat. Zivilprozessrecht
Notizen
zu § 2 VermVV
Keine Notizen vorhanden.