Verweise
in § 46 VerlG
VerlG
Gesetz über das Verlagsrecht
(1) Erscheint der Beitrag in einer Zeitung, so kann der Verfasser Freiexemplare nicht verlangen.
(2) Der Verleger ist nicht verpflichtet, dem Verfasser Abzüge zum Buchhändlerpreise zu überlassen.
Quelle: BMJ
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