VerfGHG NRW
Verweise
in § 56 VerfGHG NRW
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Verfassungsgerichtshofgesetz NRW
Dem Beschwerdeführer kann entsprechend der Vorschriften der Zivilprozessordnung Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Die Fristen des § 55 werden durch das Gesuch um Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht gehemmt.
Quelle: Justizportal NRW
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Dokumente
zu Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
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