VerfGHG NRW
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Verweise
in § 19 VerfGHG NRW

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Verfassungsgerichtshofgesetz NRW

Der Verfassungsgerichtshof kann durch einstimmigenBeschluß, der ohne mündliche Verhandlung ergehen kann, unzulässige Anträge verwerfen, offensichtlich unbegründete Anträge zurückweisen.
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