VerfGHG NRW
Verweise
in § 19 VerfGHG NRW
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Verfassungsgerichtshofgesetz NRW
Der Verfassungsgerichtshof kann durch einstimmigenBeschluß, der ohne mündliche Verhandlung ergehen kann, unzulässige Anträge verwerfen, offensichtlich unbegründete Anträge zurückweisen.
Quelle: Justizportal NRW
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Dokumente
zu Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
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