VerfGHG NRW
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Verweise
in § 16 VerfGHG NRW

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Verfassungsgerichtshofgesetz NRW

Alle Gerichte und Verwaltungsbehörden leisten dem Verfassungsgerichtshof Rechts- und Amtshilfe. Sie legen ihm Akten und Urkunden über ihre oberste Dienstbehörde vor. Fordert der Verfassungsgerichtshof Akten eines Ausgangsverfahrens an, werden ihm diese unmittelbar vorgelegt.
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