VerfGHG NRW
Verweise
in § 16 VerfGHG NRW
VerfGHG NRW
Verfassungsgerichtshofgesetz NRW
Alle Gerichte und Verwaltungsbehörden leisten dem Verfassungsgerichtshof Rechts- und Amtshilfe. Sie legen ihm Akten und Urkunden über ihre oberste Dienstbehörde vor. Fordert der Verfassungsgerichtshof Akten eines Ausgangsverfahrens an, werden ihm diese unmittelbar vorgelegt.
Quelle: Justizportal NRW
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Dokumente
zu Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Notizen
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