VDG Vertrauensdienstegesetz
VDG
Vertrauensdienstegesetz
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder nach der Rechtsverordnung nach § 20 können über eine einheitliche Stelle im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Notizen
zu § 3 VDG
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