VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
VAG
Versicherungsaufsichtsgesetz
Spezialisierungen
Versicherungsrecht
Dass ein Unternehmen der Aufsicht unterliegt, entscheidet die Aufsichtsbehörde. Die Entscheidung bindet die Verwaltungsbehörden. Eine vor dem 1. April 1931 ergangene Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde steht einer erneuten Entscheidung der Aufsichtsbehörde nicht entgegen.
Quelle: BMJ
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