VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
VAG
Versicherungsaufsichtsgesetz
Spezialisierungen
Versicherungsrecht
Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen
- 1.
- Lebensversicherungen,
- 2.
- Krankenversicherungen der in § 146 genannten Art,
- 3.
- private Pflegepflichtversicherungen nach § 148,
- 4.
- Unfallversicherungen der in § 161 genannten Art und
- 5.
- Rentenansprüche aus den in § 162 genannten Versicherungen.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Versicherungsrecht
Notizen
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