VAG
Verweise
in § 183 VAG

VAG  
Versicherungsaufsichtsgesetz

Spezialisierungen

Versicherungsrecht

(1) Die Satzung hat zu bestimmen, wie die Vereinsbekanntmachungen erlassen werden.
(2) Vereinsbekanntmachungen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Quelle: BMJ
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