UStG Umsatzsteuergesetz
UStG
Umsatzsteuergesetz
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Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
(1) Für nach dem 31. Dezember 2020 ausgeführte Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe wird das Gebiet Nordirlands wie übriges Gemeinschaftsgebiet behandelt.
(2) Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit dem Präfix „XI“ gilt als eine von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
(3) Eine durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland erteilte individuelle Identifikationsnummer gilt im Sinne dieses Gesetzes als von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte individuelle Identifikationsnummer.
Quelle: BMJ
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