UStG Umsatzsteuergesetz
UStG
Umsatzsteuergesetz
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Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Die Rechnung hat folgende Angaben zu enthalten:
- 1.
- den Hinweis auf die Fiskalvertretung;
- 2.
- den Namen und die Anschrift des Fiskalvertreters;
- 3.
- die dem Fiskalvertreter nach § 22d Abs. 1 erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Notizen
zu § 22c UStG
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