Verweise
in § 250 UmwG
UmwG
Umwandlungsgesetz
Die §§ 207 bis 212 sind auf den Formwechsel einer Aktiengesellschaft in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien in eine Aktiengesellschaft nicht anzuwenden.
Quelle: BMJ
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