UmwG
Verweise
in § 225a UmwG

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Umwandlungsgesetz

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Umwandlungsrecht

Eine Partnerschaftsgesellschaft kann auf Grund eines Formwechselbeschlusses nach diesem Gesetz nur die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer eingetragenen Genossenschaft erlangen.
Quelle: BMJ
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