UmweltHG Umwelthaftungsgesetz
UmweltHG
Umwelthaftungsgesetz
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Energie- & Umweltrecht
Die Ersatzpflicht besteht nicht, soweit der Schaden durch höhere Gewalt verursacht wurde.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Energie- & Umweltrecht
Notizen
zu § 4 UmweltHG
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