UmweltHG
Verweise
in § 17 UmweltHG

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Umwelthaftungsgesetz

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Energie- & Umweltrecht

Auf die Verjährung finden die für unerlaubte Handlungen geltenden Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.
Quelle: BMJ
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