UBGG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in § 1 UBGG

UBGG  

Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

Dieses Gesetz regelt die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften.
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine documents und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Kapitalgesellschaftsrecht
Notizen
zu § 1 UBGG
Keine Notizen vorhanden.