TTDSG Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz
TTDSG
Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Hat ein Telemedienanbieter zur Wahrung des Jugendschutzes personenbezogene Daten von Minderjährigen erhoben, etwa durch Mittel zur Altersverifikation oder andere technische Maßnahmen, oder anderweitig gewonnen, so darf er diese Daten nicht für kommerzielle Zwecke verarbeiten.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
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zu § 20 TTDSG
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