TPG
Verweise
in § 23 TPG

TPG  
Transplantationsgesetz

Spezialisierungen

Medizinrecht

Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung obliegt der Vollzug dieses Gesetzes bei der Überwachung den zuständigen Stellen und Sachverständigen der Bundeswehr.
Quelle: BMJ
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