TKG
Verweise
in § 82 TKG

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Telekommunikationsgesetz

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

Informationen über Baustellen sind Informationen nach § 142 Absatz 3 für die Koordinierung von Bauarbeiten an öffentlichen Versorgungsnetzen gemäß § 143, soweit sie der zentralen Informationsstelle des Bundes nach § 142 Absatz 5 und 6 für diese Zwecke zur Verfügung gestellt wurden.
Quelle: BMJ
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