TKG
Verweise
in § 36 TKG

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Telekommunikationsgesetz

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die nach diesem Abschnitt getroffenen Maßnahmen unter Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen.
Quelle: BMJ
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