TKG Telekommunikationsgesetz
TKG
Telekommunikationsgesetz
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nach Maßgabe des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1798, 1799) auch im Bereich des Küstenmeers sowie im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Notizen
zu § 229 TKG
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