TKG Telekommunikationsgesetz
TKG
Telekommunikationsgesetz
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Der nach § 175 Absatz 1 Verpflichtete hat in das Sicherheitskonzept nach § 166 zusätzlich aufzunehmen,
- 1.
- welche Systeme zur Erfüllung der Verpflichtungen aus den §§ 176 bis 179 betrieben werden,
- 2.
- von welchen Gefährdungen für diese Systeme auszugehen ist und
- 3.
- welche technischen Vorkehrungen oder sonstigen Maßnahmen getroffen oder geplant sind, um diesen Gefährdungen entgegenzuwirken und die Verpflichtungen aus den §§ 176 bis 179 zu erfüllen.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Notizen
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