TierSchG Tierschutzgesetz
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Tierschutzgesetz
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Energie- & Umweltrecht
Die Vorschriften dieses Abschnittes gelten nicht für Tierversuche nach § 7 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2.
Quelle: BMJ
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zu Energie- & Umweltrecht
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