TierSchG Tierschutzgesetz
TierSchG
Tierschutzgesetz
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Energie- & Umweltrecht
Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Verweisungen auf Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union in diesem Gesetz oder in auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zu ändern, soweit es zur Anpassung an Änderungen dieser Vorschriften erforderlich ist.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Energie- & Umweltrecht
Notizen
zu § 21b TierSchG
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