TFG
Verweise
in § 9 TFG

TFG  
Transfusionsgesetz

Spezialisierungen

Medizinrecht

Die für die Separation von hämatopoetischen Stammzellen aus dem peripheren Blut und von anderen Blutbestandteilen erforderliche Vorbehandlung der spendenden Personen ist nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchzuführen. § 8 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.
Quelle: BMJ
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